Wettbewerbs- / Heilmittelwerberecht

Unsere überörtliche Sozietät hat sich auf das Wettbewerbsrecht und das Heilmittelwerberecht spezialisiert und ist auf diesem Gebiet bundesweit für Sie gerichtlich und außergerichtlich tätig.

Insbesondere werden wir beratend tätig in Fragen der Bewerbung von Lebens- und Futtermitteln, Kosmetika und Arzneimitteln. Dabei beschäftigen wir uns u.a. mit folgenden Problemen:

Wir prüfen Abgrenzungsfragen:

» Stellt ein Verhalten überhaupt eine Werbemaßnahme dar?
» Sind, vor Allem bei Kosmetika, neben den Vorschriften des UWG und LFGB auch die Regelungen des HWG zu beachten?
» Ist eine Beschwerde, mit deren Linderung, Verhütung oder Erkennung ein Produkt wirbt, eine Krankheit im Sinne des HWG?

Wir beraten sie bei der Ausarbeitung eines Werbekonzepts hinsichtlich

» der Rechtmäßigkeit bestimmter Werbeaussagen,
» der Ausarbeitung von Etiketten, Werbeartikeln, Internetauftritten usw.

Wir unterstützen sie bei der Aufklärung wettbewerbsrechtlicher Verstöße von Mitbewerbern und bei der Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen oder Klagen.

Die Rechtsgrundlagen für die Bewerbung von Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln finden sich vor Allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), sowie dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).