Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht umfasst und tangiert eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete, die dem Lebensmittelunternehmer Pflichten auferlegen und deren Nichtbeachtung straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.Zu den wichtigsten Themen des Lebensmittelrechts gehören:

» Die Regelungen über die Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln
» Kennzeichnungsrecht
» Zusatzstoffrecht
» Rückstandsrecht
» Produkthaftung bei Lebensmitteln
» Sorgfaltspflichten des Herstellers
» Eine Vielzahl von Regelungen für einzelne Produktkategorien
» Regelungen zur Vermarktung, insbesondere der Bewerbung von Lebensmitteln

So vielfältig die Materien sind, so verschieden sind die Rechtsquellen, die für das Lebensmittelrecht von Bedeutung sind.

Die wichtigste nationale Rechtsgrundlage ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), das die grundlegenden Begrifflichkeiten regelt und Regelungen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und zum Schutz vor Täuschungen durch irreführende Kennzeichnung oder Bewerbung enthält. Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) ist eine weitere wichtige, nationale Rechtsquelle, die u.a. regelt, was Nahrungsergänzungsmittel sind, welche Stoffe für die Herstellung zugelassen sind und wie derartige Produkte zu kennzeichnen sind.

Diese Regelungen sind jedoch stark durch die europäische Rechtsetzung geprägt und beeinflusst. Beispielhaft genannt sei die Health-Claims-Verordnung (EG-Verordnung 1924/2006), die Regelungen zur Zulässigkeit nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben bei der Vermarktung von Lebensmitteln enthält. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Diese Verordnung soll europaweit, einheitlich Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln klären und die europäischen Richtlinien 2000/13/EG (Richtlinie über Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln) und 90/496/EWG (Richtlinie über Nährwertkennzeichnung), sowie deren nationale Umsetzungen (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung LMKV und Nährwertkennzeichnungsverordnung NKV) ersetzen.

Die ab 13.12.2014 in allen Mitgliedstaaten der EU verbindlich geltende Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europäischen Union und löst damit die bisher nationalen Regelungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) ab.

Die LMIV sieht zahlreiche Änderungen zur bestehenden Rechtslage vor, unter anderem in den Bereichen der Kennzeichnung von

» Nanomaterialien
» aufgetauten Lebensmitteln
» Allergenen bei loser Ware
» Anwendungs- oder Gebrauchshinweisen
» Einfrierdatum
» Ursprungsland oder Herkunftsort.

Damit Sie und Ihr Unternehmen die Übergangsphase optimal überstehen, bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Hilfestellung bei der Überprüfung der Vereinbarkeit ihrer bisherigen Kennzeichnungspraxis mit den Anforderungen der LMIV. Sollte es notwendig werden, unterstützen wir Sie insbesondere bei der

» Anpassung bestehender Verpackungen,
» Neukonzeption von Verpackungen,
» Ausgestaltung einzelner Kennzeichnungselemente und der
» Zusammenführung von Marketingwünschen und Gesetzesanforderungen

Das Zusatzstoffrecht in Form der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) regelt die Zulässigkeit der Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln und gibt ein Verfahren vor, das die Zulassung neuartiger Zusatzstoffe regelt. Ähnliche Materien regeln die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und die Aromenverordnung (AromV).

Angesichts dieser Fülle an Materien bieten wir Ihnen unser Know-How, damit Ihre Produkte die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und die Erwartungen Ihrer Kunden in puncto Transparenz und Lebensmittelsicherheit erfüllt werden.

Lebensmittel Warnungen BVL

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Pressemitteilungen des BMEL

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